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Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter

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E Konzernvernichtung

IV. Das unglaubliche Tun des Insolvenzverwalters
(Niemand kann sich vorstellen was geschah) 

1. Nach dem Insolvenzantrag der WALTER BAU AG am 01.02.2005 wurde Werner Schneider zunächst als vorläufiger Insolvenzverwalter und in der Folge als Insolvenzverwalter bestellt.

2. Inwieweit die Geschäftspraktiken von Insolvenzverwalter Schneider beispielhaft sind für seine Branche, ist unbekannt aber wichtig.

3. Bei jeder Insolvenz hängt das Glück, der Fortbestand des Unternehmens und das Glück der Mitarbeiter grundsätzlich immer davon ab, welches Konzept der Insolvenzverwalter und die Banken wählen.

Zu unterscheiden sind:

  • Fortführungskonzept
  • Aufteilungs-, Abverkaufs-, Stilllegungs- und Zerschlagungskonzept

4. Bei der WALTER BAU AG, welche zum Zeitpunkt der Insolvenz immer noch über eine gute Organisation, über eine optimale Gesamtstruktur, über hervorragende Mitarbeiter und über eine beträchtliche Leistungskraft verfügte, hätte es nach seriösen Beurteilungskriterien nur das Fortführungskonzept geben dürfen.

5. Ein Fortführungskonzept war aber aus Sicht der Banken wahrscheinlich schon deshalb nicht erwünscht, weil im sog. „Gläubigerausschuss“ wiederum viele „Figuren“ des ehemaligen Bankenpools vertreten waren.
Diese konnten natürlich nicht für eine Fortführung plädieren, wenn sie vorher maßgeblich mit daran beteiligt waren, dem Unternehmen die Grundlagen für den Fortbestand zu nehmen.
Nach wie vor waren anscheinend nämlich die „Großen Vorstände“ der Banken, die „Nicht-Zuständigkeits-Vorstände“ weder im Detail eingebunden noch informiert, noch wirklich interessiert neue Avale zu geben

Anti-Unternehmer - wohin man schaute - hatten das Sagen.

6. Vor diesem Hintergrund war es dann ein Leichtes für den Insolvenzverwalter Schneider, das für ihn in jeder Beziehung wesentlich günstigere Konzept der Aufteilung, des Abverkaufs und der Stilllegung, um nicht zu sagen der Zerschlagung, zu verfolgen.

7. Schon drei Jahre nach Insolvenzantrag, konnte rückblickend gesagt werden, dass die Insolvenz der WALTER BAU AG für den Insolvenzverwalter Schneider ein sehr gutes, wahrscheinlich sein bestes, Geschäft gewesen ist. Angeblich belief sich seine Abrechnung auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag in Euro.
Kaum jemand, auch nicht die Medien, fragen danach, ob ein solches Honorar für Insolvenzverwalter Schneider der von ihm erbrachten Leistung angemessen ist.

8. Das Konzept von Insolvenzverwalter Schneider und der Banken war also für die Fa. WALTER BAU AG vernichtend und für die Mitarbeiter der WALTER BAU AG eine Katastrophe. Die WALTER BAU AG wurde je nach Unternehmensbereich aufgeteilt, zerstückelt, verkauft oder stillgelegt.

  • Viele Mitarbeiter verloren durch dieses Konzept ihren Arbeitsplatz, ihre soziale Existenz und sogar ihren Lebensinhalt
  • Viele Handwerker verloren ihren Betrieb und viele Lieferanten ihr Geld.
  • Viele Aktionäre verloren ihr Vermögen.
  • Unendlich viel Kapital wurde vernichtet.

9. Dass das Konzept von Insolvenzverwalter Schneider aus Sicht der WALTER BAU völlig falsch war, ist auch rückblickend festzustellen.
Dass die WALTER BAU AG lebensfähig war und erfolgreich und gearbeitet hätte, ist durch nachfolgende Tatsachen bewiesen:

a. Viele ehemalige Bereiche der WALTER BAU AG, viele ehemalige Tochtergesellschaften der WALTER BAU AG, viele ehemalige Beteiligungsgesellschaften der WALTER BAU AG, existieren heute weiter und arbeiten großteils weltweit mit beträchtlichem Erfolg.

b. Viele dieser Unternehmenseinheiten der WALTER BAU AG hätten also mit dem richtigen Fortführungskonzept ohne Schaden, ja sogar mit großem Erfolg fortgeführt werden können, wenn sie die nötigen Bürgschaften bekommen hätten.

c. Viele dieser Unternehmenseinheiten der WALTER BAU AG haben heute nur einen neuen Namen, einen anderen Eigentümer  und neue Bankbürgschaften. Ohne große Strukturänderung erwirtschaften sie heute teils hohe Gewinne.

  • Mit dem richtigen Fortführungskonzept hätten die meisten Tochtergesellschaften, Beteiligungen, Kernbereiche, Niederlassungen und viele Baustellen weitergeführt und die Baustellen fertig gestellt werden können, womit beträchtlicher Schaden vermieden worden wäre.
  • Mit dem richtigen Fortführungskonzept wären vielen Mitarbeitern schlimme Schicksale erspart geblieben.
  • Mit dem richtigen Fortführungskonzept hätte der Insolvenzverwalter Schneider aber einen wesentlich geringeren persönlichen Gewinn erwirtschaftet.
  • Mit dem richtigen Fortführungskonzept wären die Banken, welche vorher durch ihre Verhaltensweise die Insolvenz der WALTER BAU AG verursacht hatten, allerdings noch mehr unglaubwürdig geworden.
  • Warum kam es statt zum Fortführungskonzept zum katastrophalen Zerschlagungs-, Stilllegungs- und Abverkaufskonzept?
  • Weil anscheinend die Geldgier und das Antiunternehmertum bei Banken und Insolvenzverwalter beherrschend waren.
  • Der Insolvenzverwalter Schneider dürfte bei der Abwicklung der WALTER BAU-Insolvenz zwischen 40 und 60 Mio €  erlöst haben.
  • Diesen Gewinn hätte Schneider bei einem Fortführungskonzept wahrscheinlich nicht erlöst.
  • Auch die Banken waren anscheinend an einem Fortführungskonzept nicht interessiert.
    Zum einen wären sie aufgrund ihrer Verhaltensweise vor der Insolvenz unglaubwürdig geworden, zum anderen hätten sie neue Bürgschaften stellen müssen und sie hätten weit weniger als durch Abverkäufe kassieren können

10. Nicht nur das Konzept von Insolvenzverwalter Schneider war falsch, auch die Art und Weise, wie der Insolvenzverwalter Schneider und seine Mitarbeiter die Insolvenz der WALTER BAU AG abgewickelt hatten, war nach Aussage vieler ehemaliger leitender Mitarbeiter der WALTER BAU AG für jeden wirklichen Unternehmer eine Katastrophe.

  • Es ist verständlich, dass viele Mitarbeiter des Insolvenzverwalters Schneider für bestimmte Arbeitsgebiete einer Baufirma inkompetent sind.
  • Es ist aber nicht mehr nachvollziehbar, dass diese dann trotzdem Entscheidungen treffen dürfen, welche Misserfolg regelrecht vorprogrammieren, während gleichzeitig die vorhandenen, oftmals hoch qualifizierten Leistungsträger der WALTER BAU AG sich dem Diktat der Unwissenheit beugen müssen und nur noch zuschauen konnten, wie ganze Unternehmensbereiche mutwillig zerstört wurden, wie Baustellen ohne Not geschlossen wurden und wie sehr viel Kapital vernichtet wurde.
  • Wenn man den Aussagen vieler hoch qualifizierter leitender Mitarbeiter, welche nach Beobachtung der Aktivitäten des Insolvenzverwalters Schneider und seiner Mitarbeiter fluchtartig die Firma verließen, Glauben schenkt (es gibt keinen Grund, dies nicht zu tun), dann spielten sich hier Vorgänge ab, die jeden Unternehmer bis ins Mark erschüttern.
  • Verhandlungen zur Einbringung von Außenständen wurden angeblich mit dem vorrangigen Ziel geführt: der sofortige Eingang von Barzahlung ist viel wichtiger als die Höhe des ausgehandelten Betrages.
    Hier wurde angeblich auf riesige Forderungsbeträge nur des schnellen Bargeldes wegen verzichtet.
    Viele Beispiele wurden genannt.
  • Bei Verhandlungen über laufende Baustellen war angeblich die Selbstdarstellung einzelner Herren des Insolvenzverwalters weit wichtiger als der Erfolg des Unternehmens.
    Oftmals wurde deshalb vom Kunden der Auftrag entzogen, Zahlungen eingestellt und die Bürgschaften einbehalten.

11. Was nun die völlig überflüssige Zerlegung, die Stilllegung und den Abverkauf der WALTER BAU angeht, so kann diesen Vorgang die Art wie die WALTER BAU nach der Insolvenz zerlegt und verwertet wurde kein wirklicher Unternehmer nachvollziehen.

  • Hier waren keine Unternehmer am Werk, sondern anscheinend Kaputtmacher.
  • Ein nach wie vor sehr leistungsfähiges Unternehmen, die WALTER BAU, wurde ohne Not mehr oder weniger mutwillig zerlegt, abverkauft oder stillgelegt.
  • Der beste Verkauf für den Insolvenzverwalter und die Banken war der Verkauf der Fa. DSI. Hier wurde zunächst vom Insolvenzverwalter, später von den Banken groß Kasse gemacht. Die Masse bekam nur einen bescheidenen Anteil.

Die Firma DSI wurde nämlich von den Banken vor der Insolvenz mit weniger als 80 Mio. € Wert eingeschätzt und kurze Zeit nach der Insolvenz an eine den Banken bekannte Investmentgesellschaft um ca. 170. Mio. € verkauft und nach einer Schonfrist von 2 Jahren in 2007 um ca. 1,15 Mrd. € an einen schwedischen Finanzkonzern weiterverkauft.
Dieser Vorgang schreit zum Himmel.
(Gewinn der Banken +700%! zu Lasten vieler Mitarbeiter)


12.
Beim Abverkauf der WALTER BAU selbst, ihre Beteiligungen, Immobilien, Maschinen, Geräte und Einrichtungen war dann anscheinend die oberste Devise

  • schnelles Bargeld ist viel wichtiger als der Verkaufspreis
  • weg mit den Mitarbeitern
  • Rückholung der Avale.

Folgende Betriebseinheiten mit einem Wert von weit mehr als 1,50 Mrd. € wurden nach Aussage gut informierter Kreise direkt oder indirekt regelrecht verramscht. Der Erlös lag angeblich bei einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag:

  • die ca. 60 % Beteiligung an der Firma Züblin AG
  • der Tunnelbaubereich von WALTER BAU
  • der Tunnelbaubereich von Züblin
  • der Ingenieurbaubereich von WALTER BAU
  • der Ingenieurbaubereich Züblin
  • der Spezial-Brückenbau von WALTER BAU
  • der Umwelttechnische Bereich von WALTER-Heilit
  • der Umwelttechnische Bereich von Züblin
  • der Verkehrswegebau WALTER-Heilit – Deutschland
  • der Verkehrswegebau WALTER-Heilit – Polen
  • die Tschechische Straßenbau-Firma DSP von WALTER BAU
  • das hochertragsreiche Mautprojekt Kroatien
  • die Österreichische Ingenieur-Baugesellschaft von WALTER BAU / Dywidag
  • die weltweit sehr erfolgreich tätige Auslandsniederlassung von WALTER BAU und Dywidag
  • die Rohstofffirma Roba von WALTER BAU

Hier wurden „Geschäfte“ gemacht, die angeblich bei jedem Unternehmer einen Schreikrampf auslösen. Nicht der Käufer ist hier anzuklagen, sondern der Verkäufer.

Ähnlich katastrophal verlief nach Aussage Beteiligter der Abverkauf um nicht zu sagen die Verramschung von Maschinen, von Geräten, von Vorrichtungen und von Einrichtungen.

Allein dieser Abverkauf würde Stoff liefern für ein ganzes Kuriositäten-Buch.

Auch beim Abverkauf der Immobilien soll das Unternehmertum vorwiegend auf der Seite der Erwerber gestanden haben.

Dem "Verkauf" dieser gewaltigen Unternehmenswerte müsste seitens der Medien dringend nachgegangen werden.

Alles in allem handelt es sich bei der Insolvenz und der Abwicklung der WALTER BAU anscheinend um eine gigantische Kapitalverschwendung.

Auch die dringend nötige Fortführung von Baustellen stand angeblich unter dem Motto – „Antiunternehmertum hoch drei“. Nachdem den WALTER BAU Mitarbeitern die Kompetenz entzogen war traten die Herren des Insolvenzverwalters Schneider angeblich bei Verhandlungen um Neuaufträge so inkompetent und überheblich auf, dass die Aufträge fast ausschließlich an die Konkurrenz vergeben wurden.

Die herablassende Behandlung der Mitarbeiter der WALTER BAU AG durch teilweise völlig inkompetente Mitarbeiter des Insolvenzverwalters Schneider sei hier nur so als Ergänzung erwähnt. Vor diesem Hintergrund war es weder möglich, die wichtigen laufenden Baustellen in Betrieb zu halten noch neue Baustellen in Auftrag zu bekommen.

13. Was nun die Mitarbeiter bzw. ihre Weiterbeschäftigung anbetrifft, so stellt sich der Insolvenzverwalter Schneider vor den Medien als der große Arbeitsplatzretter dar.

  • Die Medien gingen Schneider natürlich voll auf den Leim und berichteten über die „Wohltaten“ von Schneider
    -
    über den Arbeitsplatz-Retter
    -
    über den Schnell-Abwickler
    -
    über den „Gutmensch“.
  • Niemand der schreibenden Zunft begriff anscheinend, was wirklich lief. Vielleicht interessierte dies auch niemand?
  • Tatsächlich wurde bei WALTER BAU sehr schnell nach Antritt des Insolvenzverwalters Schneider abgebaut, stillgelegt und verramscht, auch da wo es unternehmerisch völlig falsch und nicht notwendig war.
  • Die Mitarbeiter wurden in sog. „Beschäftigungsgesellschaften ausgelagert, um sie von dort dann großteils in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Hartz IV lässt grüßen.
  • Vor diesem Hintergrund muss angenommen werden, dass die Mitarbeiter der WALTER BAU AG für den Insolvenzverwalter Schneider anscheinend nur Manipuliermasse waren.
  • Soziales Denken wurde anscheinend ebenso wenig praktiziert wie das Tabu - „Keinesfalls Existenzen zu vernichten und niemals Menschen und Familien die Überlebenschance zu nehmen.“
  • Trotz diesem Sachverhalt stellte sich der Insolvenzverwalter Schneider den Medien als großer Arbeitsplatzretter und als Wohltäter dar. Dies tut er nach wie vor, obwohl er eigentlich kaum Arbeitsplätze gerettet hatte. Die Arbeitsplätze waren nämlich da und die Mitarbeiter wurden in den Firmen-Bereichen weiterbeschäftigt, welche trotz größtem Unvermögen nicht zu zerstören waren. Von Arbeitsplatz-Rettung kann also nicht viel gesprochen werden.
  • Nahezu alle anderen Mitarbeiter wurden wie gesagt ohne große soziale Rücksichtnahme
    - in die Beschäftigungsgesellschaft ausgelagert und von dort
      großteils zu Hartz IV geleitet.
    - Viele Mitarbeiter wurden auch in den Vorruhestand geschickt und
    - einige wenige zur Restabwicklung weiterbeschäftigt.
  • Der Insolvenzverwalter Schneider hatte also nicht mehr Menschlichkeit praktiziert als dies die Banken vor der Insolvenz der WALTER BAU und nachher taten.
  • Sehr traurig, besser gesagt nachdenkenswert, macht nachfolgender Sachverhalt:
    - Statt mit Prof. WALTER (und den langjährigen Betriebsrats-
      vorsitzenden
    Peter Vogler und Michael Poppelreuther) um den
      Fortbestand der wichtigen und sehr gesunden Firmenbereiche und
      um den Erhalt der Arbeitsplätze zu kämpfen, ging der neue
      Betriebsrat ferngesteuert
    durch örtliche Gewerkschafts-
      funktionäre
    in populistisch und werbewirksamen öffentlichen
     
    Demonstrationen gegen Prof. WALTER vor.
    - Hierdurch wurde die sehr qualifizierte gemeinsame Strategie
      der langjährigen
    Betriebsratsvorsitzenden Vogler und
      Poppelreuther mit Prof. WALTER, öffentlich gegen die
      Zerschlagung der Firma und die Vernichtung der Arbeitsplätze
     
    durch die Banken und den Insolvenzverwalter zerstört.
    - Prof. WALTER wurde das Wort verwehrt, Vogler und
      Poppelreuther
    wurden kaltgestellt.

14. Vor diesem Hintergrund ist zusammenfassend festzustellen, die Leistung des Insolvenzverwalters Schneider in der Sache Insolvenz WALTER BAU AG war keine Glanztat.

Sie war aber wahrscheinlich für Schneider das beste Geschäft, das er je machte.
Angeblich kassierte seine Firma allein für die WALTER BAU Abwicklung alles in Allem 40 bis 60 Mio. €.

  • Die Arbeitsweise des Insolvenzverwalters Schneider und seinem Mitarbeiter bei der WALTER BAU AG war nach zurückhaltender Aussage leitender Mitarbeiter in erster Linie im Interesse der Rendite für Schneider und zur Befriedigung der Banken.
    Das Wohle der WALTER BAU AG und deren Mitarbeiter bestand anscheinend nur verbal.

Das Konzept, die Arbeitsweise und die Glaubwürdigkeit des Insolvenzverwalters Schneider sind auch vor folgendem Sachverhalt zu sehen.

  • Zum Zeitpunkt der Insolvenz am 1. Februar 2005 verfügte die WALTER BAU immer noch über ein reales Vermögen im Immobilien-, Beteiligungs- und Betriebsanlagen-Bereich von ca. 1,8 Mrd. €.
  • Zur selben Zeit überstiegen die realistischen offenen Forderungen der WALTER BAU an Dritte die Verbindlichkeiten der WALTER BAU gegenüber Dritten aus Lieferungen und Leistungen ganz wesentlich.
  • Zur gleichen Zeit hatte die WALTER BAU von den Banken neben Minimalkrediten nur Bankbürgschaften, von welchen in 40 Jahren nahezu nie Beträge verloren gingen.
  • Zu Beginn seiner Tätigkeit behauptete der Insolvenzverwalter Schneider vor den Medien, der WALTER BAU gegenüber bestehen angeblich nahezu 3 Milliarden € Verbindlichkeiten bzw. Forderungen.

    Schneider verschweigt
    allerdings, dass er den größten Teil dieser angeblichen Forderungen mit Recht bestritt und erfolgreich zurückwies.
    Diese 3 Milliarden Phantasiezahl war wie bei Insolvenzen üblich, nur durch maßlose Übertreibung konstruiert worden und war völlig unrealistisch

    - indem die Banken ihre Bürgschaften als uneinbringlich
      darstellten,
    auch wenn dies nicht der Fall ist
    - indem Phantasiegläubigerforderungen aufgebaut und gefordert
      wurden.
  • Bei Fortführung der Firma und profihaftem Abverkauf einiger nicht betriebsnotwendiger Immobilien und Beteiligungen wäre kein Kredit erforderlich gewesen.
  • Wie all die vorgetragenen Fakten, die angeblichen 3,0 Mrd. € Phantasiezahl von der Schneider spricht und in Anbetracht der Tatsache, dass der Insolvenzverwalter Schneider nahezu alle Gläubigerforderungen bestreitet, zusammenpassen, ist das Geheimnis von Insolvenzverwalter Schneider.
  • Vielleicht besteht das Geheimnis darin, dass der Insolvenzverwalter Schneider ganz einfach hohe Summen, also hohe Beträge (auch Phantasiebeträge) haben muss, weil sich seine Honorare anscheinend aus diesen Beträgen berechnen.

15. Erwähnenswert ist abschließend auch noch die Vorgehensweise des Insolvenzverwalters Schneider in Abstimmung mit den Banken gegen Prof. WALTER persönlich

  • Von Charakter, von Seriösität und Anstand soll hier nicht gesprochen werden.
    Aber die Art wie Schneider vorgeht ist interessant.
  • Unmittelbar nach Anmeldung der Insolvenz wollte Schneider Gespräche mit Prof. WALTER.
  • In auffällig freundlicher Form seitens Schneider wurden sodann einige Gespräche mit Prof. WALTER geführt. Die Gespräche waren seitens des Insolvenzverwalters Schneider so angelegt, dass er hören und erfahren wollte, um nicht zu sagen aushorchen.
  • Prof. WALTERs ausgeprägte Menschenkenntnis und seine langjährige Erfahrung mit Leuten wie Schneider signalisierten ihm Zurückhaltung.
  • Kurze Zeit nach dem letzten wiederum völlig übertriebenen Freundlichkeitsgespräch seitens Schneider wurde Prof. WALTERs Gefühl und Meinung diesem Herrn gegenüber bestätigt.
  • In einem Brief an Prof. WALTER forderte Schneider ca. 26 Mio. von Prof. WALTER mit dem großzügigen Hinweis, bei schnellem Abschluss auch mit 20 Mio. € einverstanden zu sein.
  • Diese Forderungen gegen Prof. WALTER mussten aufgrund des beachtlichen Arbeitsaufwandes und des kurzen zeitlichen Ablaufes schon lange vor diesem letzten Gespräch vorbereitet und im Detail aufbereitet gewesen sein.
  • Welche Falschheit? Welche Niedertracht?
  • Bei näherem Hinsehen war schnell erkennbar, dass die Forderungen von Insolvenzverwalter Schneider großteils auf den Erpresserunterlagen aufgebaut und völlig unrealistisch waren.
  • Prof. WALTER beauftragte hierauf den bekannten und sehr erfolgreichen Rechtsanwalt Prof. Bub aus der Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner, München mit der Wahrnehmung seiner Rechte.
  • Die aberwitzigen Forderungen von Insolvenzverwalter Schneider wurden unisono von Prof. WALTER abgelehnt und mit Begründung zurückgewiesen.
  • Einzelne von Anfang an unbestrittene Beträge wurden bzw. werden mit den hohen aber echten Gegen-Forderungen (ca. 16,50 Mio. €) von Familie WALTER an die WALTER BAU aufgerechnet.
  • Die seitens Schneider betriebene Klage gegen Prof. WALTER wurde anscheinend, weil die Forderungen und die Begründungen großteils auf den Unterlagen der Erpresser aufbauen und nahezu ausnahmslos künstlich konstruiert und unsubstanziiert sind, vom Kläger in mehrere Klagen unterteilt. Anscheinend erhofft man sich hierdurch eher Teilerfolge.
  • Wie bei Insolvenzverwalter Schneider üblich, hatte er diesbezüglich dann anscheinend schon im Vorfeld die Presse informiert.
  • Auch mit dem Kripobeamten, der in Sachen Erpressung ermitteln sollte, stand Schneider eifrig in Kontakt.
  • Wie Insolvenzverwalter Schneider im Einzelnen vorgeht und wie er arbeitet, ist im Vorgesagten schon im Detail beschrieben.
  • Noch nicht dargestellt ist, dass Schneider vor der Bekanntgabe seiner „Forderungen“ alle Beweisunterlagen, alle Akten, Schriftstücke usw., welche Unterlagen von Prof. WALTER und der WALTER BAU waren, unter absoluten Verschluss nahm und Prof. WALTER keinen Zugang mehr gewährte.
  • Prof. WALTER war es nicht möglich an Beweismittel, welche zugunsten von ihm oder zu Lasten des Insolvenzverwalters Schneider sind, heranzukommen.
  • In vielen und zwar in wichtigen Fällen fehlten dann angeblich solche Beweismittel ganz. Sie sind angeblich nicht mehr auffindbar bzw. verschwunden.
  • Dies geht teilweise sogar soweit, dass Prof. Bub schon gezwungen war, mit einer Klage wegen Prozessbetrug zu drohen, weil relevante Beweismittel ganz einfach zunächst nicht vorgelegt wurden oder weil wider besseren Wissens und entgegen vorhandener Beweisunterlagen bei Gericht falsche Behauptungen aufgestellt wurden.
  • Teilweise werden nämlich im Klageverfahren falsche Argumente wider besseren Wissens vorgetragen.
    Selbst die eigenen beauftragten Anwälte von Schneider waren anscheinend immer wieder überrascht.
  • Der Insolvenzverwalter Schneider ging in seinem Rechtsstreit mit Prof. WALTER teilweise an die Grenzen der juristischen Zulässigkeit.
  • Er wollte nicht nur mit gefälschten Erpresserunterlagen Geld verdienen, sondern greift anscheinend auch auf Zeugen zurück, die bei der Erstellung der gefälschten Unterlagen nachweislich beteiligt waren.
  • Schneider geht z. B. soweit, dass er ein ihm scheinbar schon seit langem bekanntes Gutachten der Staatsanwaltschaft, von welchem er scheinbar glaubte, dass Prof. WALTER und das Gericht keine Kenntnis hat, dies dem Gericht zunächst vorenthielt, obwohl es ein handfester Beweis ist gegen die dem Gericht vom Insolvenzverwalter Schneider vorgetragenen Argumente. 

Weil dieser unhaltbare Zustand dringend aufgedeckt werden sollte, erfolgt dies zwangsläufig hiermit über die Möglichkeit des Internets.

16. Es stellt sich die Frage, warum die Medien in diesem speziellen Fall

auf der Seite der Geldgier mancher Banken stehen?
sich auf die Seite des Raubkapitalismus schlagen?
sich auf die Seite des Millionenkassierers, Unternehmens-
zerschlager
und Arbeitsplatzvernichters - Insolvenzverwalter Schneider stellen?

  • Warum sind die Medien nicht wenigstens im Nachhinein an der Wahrheit interessiert?

  • Warum sind die Interessen der Arbeitnehmer, der Handwerker und der Lieferanten völlig unwichtig?
  • Haben die damaligen Berichterstatter nicht die Größe zuzugeben, dass sie vor 4 Jahren mitgeholfen hatten, das falsche „Schwein“ zu schlachten?
  • Steht die Angst, vorübergehend Einbußen bei Bankannoncen hinnehmen zu müssen, über der Wahrheit und der fairen Berichterstattung?
  • Wird der wertvolle freie Journalismus unserer mittlerweile beängstigenden Bankendiktatur geopfert?

  • Oder ist die Presse doch nicht so frei und muss anderen "Gesetzen" folgen.
  • Oder steht die Befriedigung, einen einst erfolgreichen, privaten Unternehmer öffentlich vorzuführen, über Allem?
  • Trotz allem hat Prof. WALTER die Hoffnung, dass die Minderheit qualifizierter Journalisten über die Mehrheit frustrierter Schreiber siegt.

17. Schlussbemerkung: 

  • Am Ende der Verleumdungskampagne, am Ende des Klageverfahrens hat sich herausgestellt, dass Schneider bei diesen Prozessen per Saldo eine Niederlage nach der anderen erlitten hatte und nur das bekommt, was von Anfang an immer unstreitig war
  • Am Ende wird sich herausstellen, dass der ehrenwerte Insolvenzverwalter Schneider von den ursprünglich geforderten und der Presse gemeldeten ca. 26 Mio. nur das erhält, was Prof. WALTER ohnehin immer bezahlt hätte ~ ca. 1,2-1,5 Mio. € (um mit Kopper zu sprechen, dies sind Peanuts) und daß er dies großteils mit seinen Gegenforderungen aufrechnet.
  • Die Ergebnisse der einzelnen Klageverfahren werden am Ende die „WALTER-Freunde“ enttäuschen.
  • Am Ende wird in der Sache - Insolvenz WALTER BAU - die Gerechtigkeit siegen.

Im Übrigen gilt, was Prof. WALTER sagte:

Die Täter können vor der Tat fliehen, nicht aber vor der Schuld.

Die Täter mögen die Justiz austricksen, nicht aber die wahre Gerechtigkeit.

Die Justiz hat sich mit diesem Verfahren selbst geschadet.

Einzelne Figuren in der Justiz zersören mehr Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat als alle ehrbaren Beamten zu schaffen in der Lage sind.

Die Wahrheit wird zur gegebenen Zeit die Sonne erblicken.