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Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter

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E Konzernvernichtung

III. INFORMATIONEN ZUR ERPRESSUNG VON PROF. WALTER
       DIE SONDERBARE ROLLE DES STAATSANWALTES
       (ZUSAMMENARBEIT MIT DEM INSOLVENZVERWALTER)


1. Am 01.02.2005 wurde für die WALTER BAU AG Insolvenzantrag gestellt.

2. Ende März 2005 ging im Büro von Prof. WALTER ein Erpresserbrief und ein Leitzordner voll Kopieunterlagen ein.

Im Erpresserbrief wurde auf ca. 1 Mio. € angeblich nicht verrechneter Leistungen der Fa. BS Bauservice-Gesellschaft (Tochter der WALTER BAU AG), welche diese angeblich für Prof. WALTER privat erbracht hatte, hingewiesen.

Im Erpresserbrief wurden von Prof. WALTER 400.000 € Zahlung für Übergabe der Originalunterlagen gefordert.

3. Unmittelbar nach Sichtung dieser Unterlagen, also innerhalb weniger Minuten, meldete Prof. WALTER diesen Vorgang der Kripo Augsburg

  • und dann seinem international renommierten Wirtschaftsanwalt Prof. Bub
  • und dann dem Strafrechtler Rechtsanwalt Decker, von dem er glaubte, dieser sei auf der Seite der Mandanten.

4. Sowohl die Kripo als auch Vertreter der Staatsanwaltschaft waren schnell im Büro von Prof. WALTER.

  • Eine Fangschaltung wurde installiert.
  • Verhaltensregeln für Anrufe seitens der Erpresser und für das weitere Vorgehen wurden besprochen.
  • Bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei der Kripo wurden die von Prof. WALTER im Beisein von Rechtsanwalt Decker zu dieser Erpressung gemachten Aussagen aufgenommen.
  • Prof. WALTER nannte die seiner Meinung nach
    möglichen verdächtigen 4 – 6 Personen.
    Andere hatten keinen Bezug und keinen Zugang zu diesen Unterlagen.
  • Die Erpresser riefen insgesamt dreimal an. Neben einem oberbayerischen Dialekt konnte nur eine Telefonzelle in München, aus welcher telefoniert wurde, festgestellt werden.

5. Absprache über das weitere Vorgehen 

  • Alle Beteiligten gingen davon aus, dass beim gegebenen Sachverhalt (es kamen nur einige Personen in Frage) die Erpresser schnell ausfindig gemacht werden können.
  • Ausdrücklich wurde festgestellt, dass Prof. WALTER selbst nichts unternehmen darf.
    Insbesondere dürfte er nicht, wie von ihm gewollt, eine private Detektei einschalten.
  • Alle waren guter Dinge; jeder glaubte an eine schnelle Lösung und an die Überführung der Erpresser.

6. Nun verging Woche um Woche 

  • Rechtsanwalt Prof. Bub und Dr. Gauweiler machten Prof. WALTER schon ganz am Anfang darauf aufmerksam, dass
    aus ihrer Erfahrung die ganze Sache in die falsche Richtung laufen könnte. Nicht die Erpresser seien danach interessant und wichtig, sondern die Ermittlung gegen Prof. WALTER könnte für den Staatsanwalt und für den Kripobeamten und auch für den Insolvenzverwalter im Vordergrund stehen.
    Für den Staatsanwalt könnte Prof. WALTER eine geeignete Profilierungsbasis für die Medien sein.
    Für den Insolvenzverwalter Schneider wäre es nach Aussage der Rechtsanwälte auch von großem Vorteil, wenn er die Kripo in Richtung Prof. WALTER instrumentalisieren könnte.
  • Rechtsanwalt Decker glaubte jedoch an eine baldige positive Lösung und an die Überführung der Erpresser.
  • Weder Prof. WALTER, noch Prof. Bub, erhielten in den folgenden Monaten irgendwelche Hinweise auf den Stand der Ermittlungen.

7. Nach vielen Wochen Stillschweigen erfuhr die Seite WALTER von ehemaligen Mitarbeitern der WALTER BAU AG, was bisher wirklich lief

  • Der von Prof. WALTER als einer der Hauptverdächtigen genannte, wurde anscheinend bis heute vom ermittelten Kripobeamten nicht entsprechend vernommen
    (zumindest erscheint er in dem vorliegenden Protokoll des Kripobeamten nicht).
  • Die von Prof. WALTER benannten Verdächtigen wurden anscheinend suggestiv befragt. Bei der Befragung stand angeblich jeweils die Frage im Vordergrund, welche Rolle Prof. WALTER bei der Erteilung von Arbeitsaufträgen gespielt hatte, ob er verboten hat, Stunden zu schreiben und Rechnungen zu stellen - was natürlich nicht der Fall war. 
  • Die intensive Suche nach den Erpressern war anscheinend weniger wichtig als die Frage, welche Rolle Prof. WALTER spielte, ob er für sich privat Leistungen erbringen lies ohne diese zu bezahlen.
  • Nach derselben Methode wurden die Facharbeiter, welche gemäß den Erpresserlisten für Prof. WALTER in der Vergangenheit gearbeitet hatten, befragt.

    Bei der Befragung
    wurde angeblich vielen Mitarbeitern Angst- und Schuldgefühl vermittelt.

    Von einem großen Betrugsfall wurde angeblich gesprochen, bei welchem sie mitgewirkt hätten.

    Ob Prof. WALTER sich
    an der Fa. WALTER BAU AG bereichert hat, sollte angeblich geklärt werden.

    Den Mitarbeitern wurde aber auch erklärt, dass sie selbst nicht viel zu befürchten hätten, wenn sie bestätigen könnten, dass sie von ihren Meistern und Geschäftsführern oder gar von Prof. WALTER direkt beauftragt wurden, gewisse Leistungen zu erbringen.
    Sie wurden angeblich sogar befragt, ob es vielleicht so war, dass Meister, Geschäftsführer oder gar Prof. WALTER ihnen verboten hätten, ihre Stunden aufzuschreiben.
  • Schon bei diesen Vernehmungen war es anscheinend viel wichtiger, gegen Prof. WALTER vorzugehen, als die Erpresser zu finden.
  • Die Erpresser waren anscheinend völlig unwichtig.
  • Nach der Einvernahme der Facharbeiter, also Schreiner, Maler, Schlosser, Elektriker, Gärtner sowie der Buchhalter, Kaufmännische Angestellte usw. wurden nun die Führungskräfte, die leitenden Mitarbeiter, die Geschäftsführer vernommen. Ihnen wurde der Vorwurf gemacht, sie hätten Untreue bzw. Betrug begangen, weil sie fällige Rechnungen an Prof. WALTER bewusst nicht gestellt hätten. Nach dem ersten Schock wurde einigen leitenden Mitarbeitern angeblich suggestiv erklärt, dass es für sie weniger schlimm sei, weil sie von Prof. WALTER ja wirtschaftlich abhängig waren und sicher Angst um ihre Zukunft gehabt hätten (über wirtschaftliche Probleme des einen oder anderen wurde dann gesprochen). Sehr vorteilhaft wäre es für sie, wenn Prof. WALTER sie angewiesen hätte, keine Rechnungen zu stellen.

    In diesem Falle hätten sie nur Beihilfe zur Untreue geleistet und das Verfahren gegen sie könnte (nach § 153 a StPO) wegen Geringfügigkeit und nach Bezahlung eines angemessenen kleinen Bußgeldes eingestellt werden (Ackermann & Co. lassen grüßen).
  • Den Mitarbeitern wurde angeblich auch erklärt, dass in diesem Falle gegen Prof. WALTER wegen Untreue ermittelt werden müsse.
  • Alle Befragungen waren für die Ermittlung negativ und für Prof. WALTER gut. Nie hatte Prof. WALTER nämlich die Absicht, für ihn erbrachte Leistungen nicht zu bezahlen. Seine Gegenforderungen waren nämlich ein Vielfaches der für ihn erbrachten Leistungen.
  • Hier wurde anscheinend das Recht auf den Kopf gestellt.

8. Zusammenarbeit des Insolvenzverwalters mit dem Kriminalbeamten, mit Verdächtigen und mit ehemaligen Mitarbeitern der WALTER BAU AG 

  • Was lief und läuft eigentlich zwischen dem Insolvenzverwalter Schneider und der Kriminalpolizei und ehemaligen Mitarbeitern der WALTER BAU AG?
  • Man kann es kaum glauben;
    ehemalige Mitarbeiter der WALTER BAU AG, welche zum Kreis der verdächtigen Erpresser zählen, wurden vom Insolvenzverwalter Schneider beschäftigt.
  • Ehemalige Mitarbeiter von WALTER BAU AG, welche nachweislich bei der systematischen Zusammenstellung der gefälschten Erpresserpapiere direkt oder indirekt beteiligt waren, wurden vom Insolvenzverwalter Schneider und vom Kripobeamten als Zeugen präsentiert.
  • Ehemalige Mitarbeiter von WB wurden vom Insolvenzverwalter Schneider nach Ulm geladen und dort methodisch und suggestiv befragt (ein unglaublicher Vorgang).
    Die Befragung war angeblich so, dass alle Aussagen zusammenpassen sollten und am Ende in die gewünschte Richtung gegen Prof. WALTER stehen.

    Die direkte Beauftragung der Leistung durch Prof. WALTER war, im Hinblick auf eine Klage, bei den Befragungen ein wichtiger Aspekt.
  • Ganz wichtig war bei diesen Befragungen angeblich auch, ob
    Prof. WALTER denn nicht angewiesen hätte, keine oder weniger Stunden zu schreiben oder ob er sogar verboten hatte, Rechnungen zu stellen. (Auch dieser Versuch geht in die Hose, weil Prof. WALTER nie derartige Anweisungen und Verbote gegeben hatte und deshalb wohl niemand solche Aussagen machen konnte.)
  • Der Insolvenzverwalter Schneider war anscheinend von Anfang an stark daran interessiert, aus der Erpressung von Prof. WALTER für sich Kapital zu schlagen.
    Aus Sicht von Insolvenzverwalter Schneider
    würden sich nämlich, wenn gegen Prof. WALTER ermittelt wird oder wenn
    Prof. WALTER sogar angeklagt
    würde, nur Vorteile ergeben.

    Die gefälschten Erpresserunterlagen würden für den Insolvenzverwalter Schneider sehr schnell zu wertvollen Forderungsunterlagen gegenüber Prof. WALTER.
    In diesem Fall
    wäre es dann für Insolvenzverwalter Schneider vielleicht sogar möglich, mittels gefälschter Unterlagen Geld bei Gericht zu verdienen.

    Im Falle
    einer Anklage von Prof. WALTER würden die Erpresser, welche große Teile der gefälschten Forderungsunterlagen von Schneider erstellt haben, sogar zu wertvollen Zeugen für Schneider.
    Für
    den Insolvenzverwalter wäre es dann sogar möglich, seine großteils konstruierten, seine von Erpressern zusammengelogenen und sogar gefälschten Forderungen bei Gericht höhere Glaubwürdigkeit zu verschaffen.

    Im Falle
    einer Anklage von Prof. WALTER hätte Insolvenzverwalter Schneider auch sofort wieder viele Medien auf seiner Seite. Nach wie vor ist scheinbar ein kapitalistisches Unternehmer-Individuum (auch wenn man ihm sein Lebenswerk aus Geldgier zerstörte) viel interessanter als ein zerstörender Insolvenzverwalter (selbst wenn dieser Millionen scheffelt) oder als die Raubritter mancher Banken.

    Damit es
    wenigstens zu einer lang andauernden Ermittlung und evtl. doch zu einer Anklage von Prof. WALTER kommt, muss der Kriminalbeamte überzeugt sein, dass die Erpresser im Grunde harmlos sind und Prof. WALTER eigentlich der Verfolgungswürdige ist. Dies ist der Grund, warum der Insolvenzverwalter Schneider anscheinend massiv dazu beitrug, dass Prof. WALTER verfolgt wird und nicht die Erpresser, welche „seine“ Zeugen sind.
  • Um dieses Ziel vielleicht doch zu erreichen, war es notwendig, dass die ehemaligen Mitarbeiter von Prof. WALTER, insbesondere auch diejenigen, welche die Erpresserunterlagen zusammengestellt hatten, entsprechend gegen Prof. WALTER aussagen (anscheinend wurden sie deshalb auch nach Ulm zitiert) und dass diese Aussagen dann Eingang ins Protokoll der Kriminalbeamten finden.
  • Des Weiteren ist für den Insolvenzverwalter Schneider sehr wichtig, dass dem Kriminalbeamten alle „belastenden Unterlagen“, auch die gefälschten Unterlagen, präsentiert werden und für Prof. WALTER entlastendes Material nicht zur "Verfügung steht". Interessant ist auch, dass immer versucht wurde, Prof. WALTER in die Nähe der Untreue zu bringen.
  • Entlastendes Material für Prof. WALTER wurde anscheinend nur dann offen gelegt oder weitergegeben, wenn alles offensichtlich war oder wenn es nicht zu verhindern war.
    Freiwillig und aus Eigeninitiative wurde solches Material nicht aufgedeckt.
  • Inwieweit der Kriminalbeamte auf dieses Spiel hereinfiel oder von dem angeblichen Untreueverhalten Herrn Prof. WALTERs gerne überzeugt war oder vom Herrn Staatsanwalt so beauftragt war, ist eine offene Frage.
  • Auf dieser Basis wurde anscheinend gearbeitet und entsprechend sind dann wahrscheinlich auch die Berichte an die Staatsanwaltschaft erfolgt.
  • Alles in Allem ist das Vorgehen des Insolvenzverwalters und des Kriminalbeamten und was der Staatsanwalt für eine Rolle spielte zumindest untersuchungswürdig.

9. Erfahrene Prozessanwälte und intime Kenner der Augsburger Ermittlungsbehörden sind davon überzeugt, dass der Kripobeamte in Abstimmung mit dem Staatsanwalt und mit Unterstützung des Insolvenzverwalters Schneider von Anfang an weniger gegen die Erpresser als vielmehr gegen Prof. WALTER ermittelte.

  • Die Ermittlungsprotokolle sind selbst für Eingeweihte offensichtlich tendenziös. Die Belastung von Prof. WALTER ist, wie aus den vorliegenden Unterlagen zu entnehmen ist, anscheinend immer wichtiger als die Entlarvung der Erpresser.
  • Alles was in irgendeiner Weise gegen Prof. WALTER vorgetragen werden konnte, wurde als wichtig in den Vordergrund gerückt.
  • Vieles was für Prof. WALTER spricht, wurde in den vorliegenden Protokollen gar nicht aufgeführt oder als entsprechend unwichtig dargestellt.
  • So fehlt die detaillierte Aufklärung, welche beträchtlichen Forderungen in zweistelliger Millionenhöhe (ca. 16 Mio. €) die Fam. WALTER an die WALTER BAU AG hatte als ganz wichtiger Beweis dafür, dass Prof. WALTER niemals Untreue begangen haben kann, weil er seine geringen Verpflichtungen (ca. 0,90 Mio. €) immer gegen seine obigen hohen Forderungen aufzurechnen beabsichtigte.
  • Auch wichtige Beweisunterlagen fehlten plötzlich (Brief Prof. WALTER vom 17.01.2002 an die Geschäftsführung der BS), in welchem Prof. WALTER Anweisungen gab, wenn für ihn Leistung erbracht wurden, alle Stunden und alle Kosten festzuhalten, weil er zu gegebener Zeit seine und die ihm rechtsgültig abgetretenen Forderungen mit den Forderungen der WALTER BAU AG bzw. der BS aufrechnen werde.
  • Bei den Protokollen des Kriminalbeamten fehlen nahezu alle Fakten welche für Prof. WALTER sprechen. Vergleicht man die nicht berücksichtigten Entlastungsunterlagen mit den vorgelegten entsprechend dargestellten belastungsfreudigen Aussagen der „WALTER-Freunde“ (ehemalige Mitarbeiter), so kann jeder Leser ableiten, dass die negative Darstellung von Prof. WALTER immer wichtiger ist als die Wahrheit.
  • In den Protokollen des Kriminalbeamten wird Prof. WALTER so dargestellt, als hätte er die Fa. WALTER BAU AG bzw. die Fa. BS betrügen wollen, wogegen die Entlarvung der Erpresser fast keine Rolle spielte. Bis jetzt ist es ein Geheimnis, warum sogar ehemalige, längst ausgeschiedene Geschäftsführer verdächtigt und befragt wurden und einer der Hauptverdächtigen anscheinend nicht vernommen wurde.
  • Diese Befragungen der Uralt-Geschäftsführer dienen anscheinend nur dem Versuch, Prof. WALTER zu belasten. Niemals konnten so die Erpresser gefunden werden. Warum interessiert sich der Kriminalbeamte so wenig für die Aufklärung der Erpressung?
  • Ist er so vom Insolvenzverwalter beeinflusst oder so von der „Schlechtigkeit“ von Prof. WALTER überzeugt? Oder arbeitet er im Sinne des Staatsanwalts so aggressiv gegen Prof. WALTER?
  • Nach über vierjähriger Ermittlung des Kriminalbeamten fand dieser es bis zum Abschluss seiner Ermittlungen nicht für nötig, mit Prof. WALTER wenigstens ein einziges Gespräch zu führen.
  • Mit dem Insolvenzverwalter Schneider und dem Staatsanwalt stand der ermittelnde Kriminalbeamte angeblich von Anfang an in permanentem Kontakt und regen Gedankenaustausch.
  • Dem Staatsanwalt wurden aus dem Streit Schneider gegen Prof. WALTER alle wichtigen Schriftsätze von Schneider vorgelegt. Für die Schriftsätze von Prof. WALTER interessierte sich der Staatsanwalt anscheinend kaum, dies wurde bei Gesprächen mit den Anwälten von Prof. WALTER offenkundig.
  • Das Ziel des Staatsanwaltes war anscheinend

- nicht die Erpresser zu entlarven, sondern
- Prof. WALTER eine Straftat nachzuweisen.
  Weil Prof. WALTER eine solche nicht begangen hat, zogen
  sich die Ermittlungen der Kriminalbeamten und des
  Staatsanwaltes ab 2005 vier Jahre hin.
- zusätzlich konnte der Staatsanwalt den Medien 4 Jahre
  lang berichten, dass gegen Prof. WALTER nach wie vor
  ermittelt wird.

  • Bis zum Ende der Ermittlungen und auch danach wurde Prof. WALTER weder von der Kripo, noch vom Staatsanwalt vernommen oder angehört. Auch der ehrwürdige „Richter“ lehnte eine Anhörung von Prof. WALTER kategorisch ab.

    Warum wohl?

10. Und was geschah nun nach Abschluss der sog. Ermittlung?

  • Die Erpresser sind nicht gefasst. Mit solchen Methoden kann dies auch nicht gelingen. Es war anscheinend nicht wichtig, die Erpresser zu entlarven, obwohl dies selbst heute noch möglich wäre.
  • Der oder die Erpresser arbeiteten anscheinend bis zum Schluß dem Insolvenzverwalter Schneider bei seinen Klagen gegen Prof. WALTER zu.
  • Der eine oder andere der Erpresser könnte sogar beim Insolvenzverwalter Schneider beschäftigt sein oder gewesen sein.
  • Die Erpresser stehen anscheinend für den Insolvenzverwalter Schneider bis zum Schluß als Zeugen gegen Prof. WALTER zur Verfügung.
  • Prof. WALTER musste die mit den Erpresser-Unterlagen strategisch aufgebauten Lügenmärchen von Insolvenzverwalter Schneider Punkt für Punkt widerlegen.
  • Schon 2008 konnte gesagt werden, am Ende des Streites wird das Resultat für Schneider nur Enttäuschung sein. Trotzdem wird der Streit sich für Schneider lohnen. Je höher die Prozesssumme, desto höher die Honorare, egal ob Sieg oder Niederlage. Schneider verdient immer, auch wenn er verliert. Die Masse zahlt. Das war sicher auch der Grund, warum er das prozessuale Verfahren gegen Prof. WALTER immer weiter trieb. Und was auch wichtig war, die Banken haben auch nach der Insolvenz wiederum erfolgreich von sich abgelenkt.
  • Dieses „Spiel“ hat mit Recht nichts zu tun und ist für einen Rechtsstaat ein unhaltbarer Zustand.

11. Wie behandelte man Prof. WALTER weiterhin?

  • Die Ermittlungen gegen Prof. WALTER waren im Sept. 2008 noch nicht eingestellt, obwohl jeder erkennen müsste, dass Prof. WALTER der Geschädigte ist und nicht der Betrüger.
  • Prof. WALTER sagt, er könnte heute zurückblickend nicht anders handeln.
    - Jedermann hätte an seiner Stelle aufgerechnet. 

12. Ist der vorgeschilderte Sachverhalt schon erschütternd genug, so zerstört die nachfolgend dargestellte Vorgehensweise jeden Glauben an eine saubere Justiz in einem Rechtsstaat

    • - Unser Rechtsstaat ist scheinbar eine Bananenrepublik
    • - Unser Recht wird anscheinend fallweise mit Füßen getreten
    • - Was hier geschah ist für keinen anständigen Menschen mehr nachvollziehbar. 

13. Aus der vorgeschilderten Erpressung gegenüber Prof. WALTER wurde kurioserweise ein Strafverfahren gegen Prof. WALTER. Die Erpresser wurden anscheinend zu ehrenwerten Zeugen aufgebaut.

14. Prof. WALTER war ein willkommenes Opfer. Er war prominent, er war erfolgreich und er eignete sich für Publizität und auf seine Kosten zur Selbstdarstellung der WALTER-Gegner.

15. Zum Überblick und zur Darstellung, was in unserem Rechtsstaat möglich ist, folgt eine kurze Zusammenfassung des bisherigen unglaublichen Vorgangs, um dann das obskure Finale zu schildern.

a) Im Januar 2005 wurde wie geschildert Prof. WALTER erpresst.
    Prof. WALTER ging nicht auf die Erpresser ein, sondern meldete
    die Erpressung innerhalb weniger Minuten der Kripo und der
    Staatsanwaltschaft.

b) Ab Frühjahr 2005 wurde aufgrund der Aussagen von
    Insolvenzverwalter Schneider und der Erpresser durch einen
    Kriminalbeamten gegen Prof. WALTER ermittelt, ohne ihn
    innerhalb von 4 Jahren nur einmal zu hören.

c) Erst im Oktober 2007 erhielten die Anwälte von Prof. WALTER
    Akteneinsicht. Bei dieser Akteneinsicht bestätigte sich schnell, was
    die Münchner Anwälte von Prof. WALTER schon von Anfang (2005)
    an vermuteten.

    - Den Staatsanwalt interessierten vor allem die Schriftsätze und
      Argumente des Insolvenzverwalters gegen Prof. WALTER, die
      Aussagen der Erpresser, welche man als Zeugen gegen Prof.
      WALTER sah, sowie die tendenziösen Ermittlungen des
      Kripobeamten und die von diesen geschilderten Vorwürfe gegen
      Prof. WALTER

    - Alle Schriftsätze seitens WALTER, alle Gegenargumente und alle
      Entlastungsbelege waren für den Staatsanwalt bis Mitte Februar
      2008 anscheinend nur unangenehmes Papier.

    - Der Staatsanwalt hatte von Prof. WALTER anscheinend eine
      Wunsch-Vorstellung, Prof. WALTER ist danach ein unverbesserlicher
      notorischer Betrüger und ein kleinkarierter Nimmersatt, der die
      Fa. WALTER betrog, übervorteilte und sich auf Kosten der Firma
      Leistungen ohne Bezahlung erbringen ließ.

    - Die Erpresser waren anscheinend total uninteressant.

d) Statt die Erpresser intensiv zu verfolgen, ließ der Staatsanwalt
    anscheinend von Anfang an gegen Prof. WALTER durch den
    Kripobeamten intensiv ermitteln und durch den Insolvenzverwalter
    angebliches Beweismaterial liefern.

e) Die Ermittlungsergebnisse waren dann natürlich zunächst alle
    einseitig und sehr tendenziös.

    - WALTER belastende Schriftsätze wurden vom Insolvenzverwalter
      „gezimmert“, WALTER entlastende Unterlagen waren plötzlich
      verschwunden und nicht auffindbar.

    - Ehemalige Mitarbeiter der WALTER BAU und von
      Tochtergesellschaften wurden nach Ulm an den Hauptsitz des
      Insolvenzverwalters bestellt und dort „befragt“ bzw. suggestiv
      vernommen, um nicht zu sagen eingeschüchtert.
      Auch Erpresserverdächtigte waren darunter.

    - Das erste Ziel war es anscheinend, Zeugen gegen WALTER
      aufzubauen.

    - Das „Vernehmungs-Ergebnis“ war anscheinend sehr bescheiden,
      obwohl einige Mitarbeiter im Nachhinein damit prahlten, wie sie nun
      WALTER angeblich „in die Pfanne gehauen hätten“.

    - Manche Aussagen führten überraschenderweise zu bösen
      Eigentoren für die Ermittlung, wenn
      zum Beispiel:
      - mehrere Zeugen aussagten, dass man schon seit langer Zeit
        „Material gegen Prof. WALTER“ gesammelt hatte usw.

f) Problematisch für die Ermittlung wurde es, als ein peinlicher Brief der
   Gegenanwälte an den Staatsanwalt öffentlich wurde (siehe Punkt 18.
   Anlage).

g) Prof. WALTER wurde wie schon gesagt bis zum Ende der Ermittlungen
    (4 Jahre lang) weder durch den Kripobeamten, noch durch die
    Staatsanwaltschaft vernommen, noch wurde mit ihm ein Gespräch
    geführt. Selbst der „ehrenwerte Richter“ lehnte ein Gespräch mit
    Prof. WALTER kategorisch ab.

h) Dies alles geschah, obwohl Prof. WALTER zunächst durch einen
    Augsburger „Prominentenanwalt“ vertreten war. Dieser legte
    allerdings sein Mandat nieder, nachdem Prof. WALTER ihn fragte, was
    denn da liefe und ihm vorhielt, dass er es in 3 Jahren trotz seiner
    engen persönlichen "Freundschaft" zum Staatsanwalt nicht fertig
    brachte, dass Prof. WALTER vom Staatsanwalt vernommen oder
    wenigstens gehört werde. Der Anwalt verstand anscheinend den von
    Prof. WALTER nur angedeuteten Verdacht und kam einer blamablen
    Entlassung zuvor.

16. Das Hauptziel dieser für einen Rechtsstaat beschämenden Vorgehensweise war anscheinend, gegen Prof. WALTER mit allen Mitteln eine Anklage in die Wege zu leiten.
Schließlich hatte der Insolvenzverwalter versucht, von Prof. WALTER große Beträge (26,8 Mio. €) zu erhalten, was ihm, wie heute bekannt ist, nicht gelungen ist bzw. gelingt. (Er erhält in der Gesamtsumme nur den Betrag, welcher von Anfang an unbestritten war; ca. 1,2 Mio. €).
Würde gegen Prof. WALTER ein Verfahren laufen, so erhoffte sich der Insolvenzverwalter anscheinend bessere Erfolgschancen bezüglich seiner obskuren Forderungen gegenüber Prof. WALTER. Um das Ziel zu erreichen, könnte sein, dass der Kriminalbeamte vom Insolvenzverwalter regelrecht instrumentalisiert wurde. Es könnte auch sein, dass der Kriminalbeamte aus Überzeugung und aus großer Lust Prof. WALTER weit mehr verfolgte als die Erpresser. Inwieweit hier auch der Staatsanwalt initiativ gewesen sein konnte, soll der Leser selbst beurteilen.

17. Interessanterweise ging die Ermittlung dabei auch den offensichtlichen Falschaussagen sogenannter Zeugen ebenso wenig auf den Grund wie der Erpressung gegenüber Prof. WALTER.

18. Statt gegen die Erpresser konsequent vorzugehen, ging man sogar soweit, dass versucht wurde, anscheinend zunächst mit Erfolg, einige Geschäftsführer der BS als Zeugen gegen Prof. WALTER zu gewinnen. Ihnen wurde anscheinend Straffreiheit oder eine milde Strafe in Aussicht gestellt, wenn sie entsprechend gegen Prof. WALTER aussagen. Ein Beweis hierfür ist das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Eisenmann, Wahle, Birk an die Staatsanwaltschaft Augsburg vom 16.08.2007:

Anlage:
Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Eisenmann Wahle Birk an die
Staatsanwaltschaft Augsburg vom 16.08.2007

Von: Eisenmann Wahle Birk (mailto:stuttgart@ewb-rechtsanwaelte.de)
Gesendet: Donnerstag, 16. August 2007 15:33
An: Natale, Wolfgang
Betreff: 501 Js 142957/06

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Natale!

Weil Sie „am besten“ um Kontaktaufnahme per E-Mail gebeten hatten (und ich Sie telefonisch nicht erreichen kann) folgendes:

1. Ich nehme Bezug auf unser Telefongespräch am Nachmittag des 26.7.2007.

2. Ich „melde“ mich erneut nicht nur als Verteidiger von Herrn Spiess, sondern auch als „Erklärungsbote“ meiner Sozietätskollegen Prof. Winkelbauer, Dr. Holzapfel und Dr. Felsinger.

3. Die von Mitgliedern unserer Sozietät verteidigten Herren (Keck, Spiess, Weber, Zuber) sind grundsätzlich bereit sich im abgetrennten Verfahren gegen Herrn Prof. Walter – als Zeugen vernehmen zu lassen.

    Trotz des wohl unbestreitbar bestehenden „totalem“
    Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 95 SIPO.

Verständlicherweise haben die Herren Mandanten uns die Frage gestellt, ob Sie wohl trotz Aussagebereitschaft und trotz – notabener wahrheitsgemäßen – (Zeugen-)Aussagen an Ihren „Erledigungs- und Sanktionsvorstellungen“, die Sie im Gespräch mit einigen Verteidigerkollegen am 22.5.2007 äußerten „festhalten“ würden.

4. Weil wir verpflichtet sind, diese (einhellige) Frage unserer Mandanten – bestmöglich – zu beantworten, wollte ich gerne „darüber“ – zugleich als „Frage- und Erklärungsbote meiner Sozien“ – mit Ihnen sprechen.

Ich werde weiter versuchen, Sie telefonisch zu erreichen. Für den Fall eines Anrufs Ihrerseits erlaube ich mir den Hinweis, dass ich vom 21. bis 24.8. in einem Kurzurlaub bin. (Auch die Herren Kollegen Prof. Winkelbauer und Dr. Holzapfel sind in der kommenden Woche noch im Urlaub.) Selbstverständlich können Sie aber gerne auch die Herren Kollegen Dr. Felsinger und/oder Dr. Alexander ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Wahle
Rechtsanwalt

19. Für die Beklagtenpartei ist unklar, was den Geschäftsführern zugesagt wurde, wofür und warum.  

  • Vielleicht sollten sich die Geschäftsführer nicht mehr daran erinnern, dass Prof. WALTER von Anfang an klare mündliche Anweisungen gab, alle Kosten für Leistungen, welche für ihn durch die Tochtergesellschaft BS erbracht wurden, im Detail festzuhalten und diese zu gegebener Zeit (wenn sein Aufrechnungsbetrag von 16,5 Mio. € geklärt ist) zu verrechnen.
  • Vielleicht sollten die Geschäftsführer sich auch nicht mehr an das Schreiben von Prof. WALTER vom 17.01.2002 an die Geschäftsführung der BS erinnern (dieses Schreiben war nämlich sowohl bei BS als auch bei der WALTER BAU verschwunden bzw. nicht mehr auffindbar; es enthielt nämlich die Anweisung, wann und wie zu verrechnen ist).

20. Die ganze Sache, der gesamte Vorgang, ist so unüblich, dass man eigentlich auch gegen dieses Vorgehen ein Ermittlungsverfahren einleiten müsste.

21. Anscheinend war es von Anfang an das Ziel, in jedem Fall eine Klage gegen Prof. WALTER zu konstruieren, auch wenn die Fakten zu einer seriösen Anklage mit Erfolgschancen für die Staatsanwaltschaft nicht reichten.
Sollte es nicht reichen, wollte man ihn scheinbar zu einem Freikauf zwingen.

22. Nur so ist zu verstehen, was dann noch geschah!

  • Prof. WALTER wurde von Beginn bis zum Schluss der Ermittlungen trotz vieler Anträge weder von der Kriminalpolizei noch von der Staatsanwaltschaft vernommen noch angehört.
  • Als bei der Staatsanwaltschaft schließlich erkennbar wurde, dass aus den vielen Anklagepunkten nichts übrig blieb, womit ein seriöses und erfolgversprechendes Verfahren gegen Prof. WALTER zu führen ist, reagierte der Staatsanwalt in einer für einen Rechtsstaat fraglichen Art.
  • Der Staatsanwalt empfahl über die Anwälte von H. Prof. WALTER diesem, einmal darüber nachzudenken, ob er sich mit 73 Jahren einem 2- bis 3jährigen Prozess, welcher in jedem Fall öffentlich geführt wird (hierbei wurde unverblümt auf die Medien, die öffentliche Verunglimpfung von Prof. WALTER, auf die gesundheitlichen Strapazen für ihn und auf die hohen Kosten hingewiesen), antun will.
  • Als Alternative wurde Prof. WALTER vom Staatsanwalt nahegelegt
    a) ein kleines unbedeutendes Geständnis einer Verfehlung, welche die Anwälte von Prof. WALTER selber formulieren dürften, abzulegen
    b) einen Bußgeldbetrag von 1,5 Mio € für einen sozialen Zweck zu bezahlen
    c) bei Erfüllung der Punkte a) + b) würde das Verfahren nach § 154 eingestellt und die Strafe auf Bewährung ausgesetzt.
  • Weil sich Prof. WALTER weigerte, wurde ein „Richter“ eingeschaltet. Dieser weigerte sich ebenfalls kategorisch Prof. WALTER anzuhören. Ohne Prof. WALTER zu kennen war der Richter von Beginn seiner Einschaltung uneingeschränkt auf der Seite der Staatsanwaltschaft. Dies ging sogar so weit, dass der Richter in noch viel drastischerer Weise die Nachteile für Prof. WALTER aus einem von ihm geführten öffentlichen Verfahren darstellte. Pikant an dieser Sache war, dass sich in der Diskussion mit den Anwälten von Prof. WALTER herausstellte, dass der Richter den Sachverhalt teilweise fehlerhaft wiedergab.
    Nur nebenbei sei auf die für Außenstehende unerträgliche Arroganz und auf das herablassende und menschlich völlig unwürdige Auftreten des Staatsanwaltes und des Richters hingewiesen.
  • Aufgrund dieser für Prof. WALTER nahezu aussichtslosen Situation war Prof. WALTER zu nachfolgendem zum Himmel stinkenden Deal bereit
    - über den zu bezahlenden Bußgeldbetrag zu verhandeln. Dieser wurde von 1,50 Mio € auf 1,00 Mio € und am Ende auf 0,50 Mio € heruntergehandelt
    - über die Formulierung des Geständnisses zu diskutieren.
  • Ganz wichtig hierbei ist folgende Feststellung
    - von den vielen mehr oder wenig mutwillig konstruierten Pseudo-Vorwürfen ist nur ein einziger „Anklagepunkt“ - ein Scheinanklagepunkt - übriggeblieben
    - für ihn musste nur noch eine für alle Seiten akzeptables Eingeständnis formuliert werden.

23. Dieser letzte übriggebliebene „Anklagepunkt“ ist in Anbetracht des folgenden Sachverhalts einer gerechten Justiz unwürdig.

  • Prof. WALTER hatte vor über 10 Jahren mit der WALTER BAU einen Pachtvertrag für die Nutzung eines repräsentativen Veranstaltungsgebäudes in seinem Privat-Anwesen geschlossen. In diesem Gebäude  wurden wichtige nationale und internationale Gäste der weltweit tätigen WALTER BAU empfangen. Auch die sog. Augsburger Kamingespräche fanden hier statt. Dieser Pachtvertrag wurde vom Vorstand beschlossen, vom Aufsichtsrat seinerzeit (vor 10 Jahren) genehmigt, und die Räume 10 Jahre von der Firma genutzt und die Miete bezahlt. 
  • Die Genehmigung wurde, wie in allen deutschen Aufsichtsräten, für geringfügige Themen (es waren für jeden Aufsichtsrat im Verhältnis wirklich Peanuts) üblich, in der Sitzung unter Punkt „Allgemeines“ abgehandelt.
  • Hier hakte nun der Staatsanwalt ein und behauptete, entgegen den üblichen Regeln in Aufsichtsräten, dieser Punkt hätte als separater eigenständiger Punkt genehmigt werden müssen. Weil dies nicht geschah, erkannte der Staatsanwalt den genehmigten Pachtvertrag nicht an und erklärte, Prof. WALTER hätte 10 Jahre lang unberechtigt Miete kassiert, was gleichzusetzen sei mit Untreue.
  • Obwohl Prof. WALTER und seine Anwälte fest davon überzeugt waren, dass auch dieser letzte Anklagepunkt bei einem Prozess nicht zu verlieren ist, akzeptierten sie schließlich die Forderung des Staatsanwalts und des mittlerweile eingeschalteten Richters, weil Prof. WALTER aufgrund der dezidierten Aussagen dieser Herren davon ausgehen musste, dass diese tatsächlich einen öffentlichen Schau-Prozess führen würden, bei welchem unabhängig vom Wahrheitsgehalt, der Name und die Ehre Prof. WALTERs noch einmal öffentlich erheblich beschädigt würde.
  • Das „Eingeständnis“ wurde formuliert. Das Bußgeld wurde bezahlt. Prof. WALTER wurde auf Bewährung verurteilt und die übrigen Verfahren wurden nach § 154 eingestellt.
  • Dies ist nun das erschütternde Ende eines Verfahrens vor der deutschen Justiz.

    Wenn es nicht auch viele andere positive Bespiele in der deutschen Justiz geben würde, müsste man am „Rechtsstaat Deutschland“ total verzweifeln.

    Die Namen seines anfänglichen Strafverteidigers - RA Decker, des gegen ihn ermittelnden Staatsanwalts H. Natale und des ihm ohne persönliches Gespräch beurteilenden Richters H. Weigelt haben sich in Prof. WALTERs Gedächtnis unauslöschlich eingeprägt.